Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung per Anmeldeformular, Mail oder Telefon bieten die Teilnehmenden, ZIEGEN BEGLEITEN den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend für die Teilnehmenden und verpflichtet zur Zahlung des Gebuchten Anlasses/Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ZIEGEN BEGLEITEN zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Kurspreise / Bezahlung
Es gilt die bei Abschluss des Vertrages jeweils geltende Preisliste für Einzel- und Gruppenanlässe. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung des Anlasses fällig. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
Rücktritt durch Teilnehmende
Gruppenanlässe / Einzeltermine
Teilnehmende können bis 24 Stunden vor Beginn eines Gruppenanlasses oder eines Einzeltermins vom Vertrag (Termin) zurücktreten oder Einzel-Aktivitäten kostenfrei verschieben. Bei späteren Absagen, Nichterscheinen, Verschiebungen des Termines oder vorzeitiger Beendigungen vom Anlass durch die am Kurs Teilnehmenden, wird die volle Anlassgebühr zur Zahlung fällig, bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
Stornierungsgebühr Workshops / Seminare / Aktivitäten
Eine gültige Abmeldung von der Veranstaltung ist nur schriftlich oder per E-Mail möglich. Massgeblicher Zeitpunkt für die Abmeldung ist das Eingangsdatum bei ZIEGEN BEGLEITEN. Der
Teilnehmer oder die Teilnehmerin erhält von ZIEGEN BEGLEITEN eine Abmeldebestätigung.
Bei einer Abmeldung bis 4 Monate vor Kursbeginn wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 20% der Gesamtkosten verrechnet. Bei einer Absage, die bis 8 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt,
werden 80% der Seminar/Workshop kosten verrechnet. Bei Nichterscheinen werden 100% der Kosten fällig bzw. werden einbehalten.
Sollte eine Erzsatzteilnehmerin / ein Ersatzteilnehmer, von der Angemeldeten Person, gefunden werden, entfällt die Stornierungsgebühr. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF in Rechnung gestellt.
Kündigung durch ZIEGEN BEGLEITEN
ZIEGEN BEGLEITEN kann ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen, wenn sich Teilnehmer vertragswidrig verhalten, insbesondere das Kursziel oder andere Kursteilnehmer gefährdet werden.
Gleiches gilt bei Ausfall der Kursleiterin, aus organisatorischen Gründen, höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen des Anlasses unzumutbar erschweren.
Bis 24 Stunden vor dem Anlass/Aktivität, kann ZIEGEN BEGLEITEN den Vertrag kündigen, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es besteht dann kein Anspruch auf Durchführung
des Anlasses oder der Aktivität.
Bei einem Rücktritt durch ZIEGEN BEGLEITEN erhalten die Teilnehmenden die von Ihnen bereits bezahlte Gebühr wieder zurück. Weitergehende Ersatzansprüche, aus welchem Grund auch immer,
können nicht geltend gemacht werden.
Haftung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden sichert zu, dass alle Teilnehmenden Personen, angemessen versichert sind und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Haftungsbeschränkung von ZIEGEN BEGLEITEN
ZIEGEN BEGLEITEN haftet den Teilnehmenden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Insbesondere haftet ZIEGEN BEGLEITEN auch nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmenden oder Dritten herbeigeführt werden. Ziegen begleiten übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-,und/oder Vermögensschäden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Hilfspersonen, denen ZEIGEN BEGLEITEN Aufgaben übertragen hat. ZIEGEN BEGLEITEN haftet lediglich für die gehörige Auswahl, Instruktion
und Überwachung von beigezogenen Dritten.
Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmenden von den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und diese gelten gegenüber den Begleitpersonen in gleicher Weise.
Sonstiges
Den Anordnungen der Organisatorin ist im Hinblick auf die Sicherheit anwesender Ziegen und Menschen sofort Folge zu leisten.
Die Ziegen von ZIEGEN BEGLEITEN sind alle Haftpflichtversichert.
Im Interesse aller wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
Stand 09/2024